Schulenburg Familie in Angern
Das Geschlecht von der Schulenburg zählt zu den älteren Adelsfamilien Norddeutschlands und ist seit dem 13. Jahrhundert urkundlich belegt

Bibliotheksgeschichte · Frühneuzeit · Reichsverfassung · Adelskultur

Frühe Bestandsschichten der Angerner Bibliothek. Neben den im 18. Jahrhundert gezielt aufgebauten militärischen, staatsrechtlichen und aufklärerischen Beständen lassen sich in der Bibliothek von Schloss Angern auch deutlich ältere Drucke nachweisen. Werke des 16. und frühen 17. Jahrhunderts verweisen auf eine frühere Wissensschicht, die nicht ohne Weiteres als Erwerbung Christoph Daniel von der Schulenburgs erklärt werden muss. Vielmehr können diese Titel als Indiz für einen älteren Familien- oder Hausbestand verstanden werden, der später in die systematischere Offiziersbibliothek des 18. Jahrhunderts integriert wurde.

Diese ältere Schicht ist quellenkritisch besonders aufschlussreich. Sie umfasst historische, genealogische, reichsrechtliche und standesbezogene Drucke, die eine andere Funktion erfüllten als die späteren militärisch-technischen Werke. Während die Bibliothek Christoph Daniel von der Schulenburgs vor allem als Instrument strategischer Bildung und politischer Handlungskompetenz erscheint, verweisen die älteren Drucke auf eine Wissensordnung, die stärker durch Herkunft, Stand, Reichsverfassung und historische Legitimation geprägt war.

Eine mögliche ältere Bestandsschicht

Zu den frühen Drucken gehören etwa die Römische Historie des Titus Livius in der Mainzer Ausgabe von 1546, Guicciardinis Histoire d’Italie in einer venezianischen Ausgabe von 1592, das Frankfurter Thurnierbuch von 1579 sowie die Jenaer Ausgabe Witikind der familie Illust. Sax. prosapia von 1597. Hinzu kommen Werke des 17. Jahrhunderts wie die Vies de plusieurs hommes illustres von 1626, Polybios’ Histoires in französischer Übersetzung von 1655 und Brantômes Vies des hommes illustres von 1665.

Solche Titel lassen sich inhaltlich gut mit dem Profil frühneuzeitlicher Adelsbibliotheken verbinden. Sie dienten nicht primär der technischen Professionalisierung, sondern der historischen Orientierung, der genealogischen Selbstvergewisserung und der Einordnung des eigenen Standes in größere politische und kulturelle Ordnungen. Geschichte wurde in diesem Zusammenhang nicht nur als vergangenes Geschehen verstanden, sondern als Reservoir von Beispielen, Autoritäten und Legitimationen.

Da die Familie von der Schulenburg seit 1448 in Angern ansässig war, ist es naheliegend, dass einzelne ältere Drucke bereits vor Christoph Daniel von der Schulenburg in den Besitz des Hauses gelangten und einen frühen Kernbestand der Angerner Bibliothek bildeten. Besonders Werke des 16. und frühen 17. Jahrhunderts – etwa genealogische, historiographische, reichsrechtliche und standesbezogene Drucke – passen inhaltlich zu einer älteren Adelsbibliothek, deren Funktion vor allem in historischer Orientierung, rechtlicher Legitimation und standesbezogener Selbstvergewisserung lag.

Eine eindeutige Zuschreibung an bestimmte Vorbesitzer innerhalb der Familie ist ohne Besitzvermerke oder ältere Inventare zwar nicht möglich. Gleichwohl spricht die lange Kontinuität der Schulenburgschen Präsenz in Angern dafür, diese Werke nicht vorschnell als antiquarische Erwerbungen Christoph Daniels zu deuten, sondern als mögliche ältere Bestandsschicht des Hauses zu behandeln. Ihre spätere Einbindung in die Bibliothek Christoph Daniel von der Schulenburgs zeigt, wie ältere Familien-, Standes- und Reichsliteratur mit dem militärisch-politischen Bildungskanon des 18. Jahrhunderts verbunden wurde.

Genealogie, Stand und historische Legitimation

Genealogische und standesgeschichtliche Werke wie das Thurnierbuch oder die Ausgabe zu Widukind und der sächsischen Herkunftstradition stehen exemplarisch für eine frühneuzeitliche Adelskultur, in der Herkunft und Erinnerung zentrale Kategorien sozialer Legitimation bildeten. Solche Bücher dienten nicht allein der Belehrung, sondern auch der symbolischen Vergewisserung adeliger Identität.

In einer Adelsbibliothek waren derartige Werke Träger von Standeswissen. Sie verbanden Familiengeschichte, Reichsgeschichte und politische Ordnung miteinander. Der Adel verstand sich nicht nur als Besitz- und Herrschaftsstand, sondern als historisch gewachsene Korporation mit eigener Erinnerung, eigenen Vorbildern und eigenen Rechtsansprüchen. Bücher dieser Art machten diese Ordnung lesbar und über Generationen hinweg verfügbar.

Gerade im Kontext Angerns ist diese Funktion bedeutsam. Die Familie von der Schulenburg war seit dem Spätmittelalter mit Angern verbunden. Ältere genealogische und historiographische Drucke konnten daher als Medien dienen, durch die sich das Haus in eine längere historische Kontinuität einordnete. Die Bibliothek war in dieser Perspektive nicht nur Wissensspeicher, sondern auch ein Ort der Erinnerung.

Reichsordnung und politische Norm: der Reichstagsdruck von 1654

Eine besondere Stellung innerhalb dieser älteren Wissensschicht nimmt der Reichstagsabschied von 1654 ein. Das Titelblatt verweist auf den Reichstag zu Regensburg und entfaltet mit dem kaiserlichen Doppeladler, den heraldischen Rahmungen sowie der Nennung der Reichsstände eine ausgeprägt politische Bildsprache, die das Heilige Römische Reich unmittelbar als normativen Ordnungsrahmen sichtbar macht.

Der Druck gehört in den Kontext der Nachkriegsordnung nach dem Dreißigjährigen Krieg. Der Westfälische Frieden von 1648 hatte die reichsrechtlichen und konfessionellen Verhältnisse grundlegend neu strukturiert; die Reichstage der folgenden Jahre dienten der Stabilisierung, Auslegung und praktischen Implementierung dieser Ordnung. Ein solcher Druck ist daher nicht als bloß repräsentatives Buch zu verstehen, sondern als ein politisch-rechtliches Dokument, das normative Entscheidungen fixiert und zugleich als Referenzrahmen für ihre Anwendung dient.

Besondere Bedeutung kommt dem Reichstagsabschied von 1654 auch aufgrund der darin enthaltenen handschriftlichen Vermerke zu. Diese zeigen, dass das Werk nicht lediglich archiviert oder repräsentativ aufbewahrt wurde, sondern aktiv genutzt und bearbeitet worden ist. Randnotizen, Zahlenvermerke und Markierungen verweisen auf eine intensive Auseinandersetzung mit dem Text und deuten auf eine funktionale Einbindung in konkrete Arbeitszusammenhänge hin. Solche Gebrauchsspuren sind zugleich zentrale Indikatoren für die Provenienz- und Nutzungsgeschichte des Bandes. Sie erlauben es, das Werk nicht nur als Bestandteil eines Bestandes, sondern als Element einer konkreten Wissenspraxis zu interpretieren.

Der Reichstagsabschied erscheint damit als Schnittstelle zwischen normativer Ordnung und praktischer Anwendung: als ein Text, der gelesen, interpretiert und in administrative, rechtliche oder politische Entscheidungsprozesse eingebunden wurde. Die handschriftlichen Eingriffe transformieren den Druck von einem allgemein gültigen Normtext zu einem individualisierten Arbeitsdokument, das in spezifischen Kontexten genutzt und angeeignet wurde.

Für eine Adelsbibliothek war ein solches Werk von besonderer Relevanz. Es machte die Reichsverfassung, die Stellung der Reichsstände und die Grundlagen politischer Ordnung in konzentrierter Form zugänglich. Der Besitz eines solchen Druckes verweist auf ein Interesse an jenen rechtlichen und institutionellen Strukturen, innerhalb derer adelige Herrschaft ausgeübt wurde. Wissen erscheint hier nicht militärisch-operativ, sondern verfassungsrechtlich und standespolitisch funktional.

Der Reichstagsdruck von 1654 lässt sich somit als Ausdruck einer älteren politischen Wissenskultur verstehen. Er steht für eine Ordnungsvorstellung, in der Herrschaft primär über Recht, Stand, Privileg und korporative Zugehörigkeit definiert wird. Im Unterschied zu den späteren militärischen Kartenwerken oder strategischen Handbüchern ist hier nicht der dynamische Raum des Feldzugs zentral, sondern der strukturierte Raum des Reiches als rechtlich verfasste Ordnung.

Der Dreißigjährige Krieg als Zäsur

Für die Entwicklung der Angerner Bibliothek ist der Dreißigjährige Krieg als zentrale Zäsur mitzudenken. Die Zerstörung der Burg im 30jährigen Krieg betraf nicht nur Gebäude, Besitz und wirtschaftliche Grundlagen, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mobile Kulturgüter wie Bücher, Akten und Hausrat. Ein vor 1631 bestehender geschlossener Bibliotheksbestand lässt sich bislang jedoch nicht durch belastbare Quellen nachweisen.

Gerade deshalb ist die ältere Bestandsschicht quellenkritisch mit Vorsicht zu behandeln. Sie kann nicht ohne Weiteres als kontinuierlich überlieferte Familienbibliothek aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg interpretiert werden. Wahrscheinlicher ist ein komplexerer Befund: Einzelne ältere Bände dürften tatsächlich aus früherem Familienbesitz stammen, während andere im späten 17. oder frühen 18. Jahrhundert gezielt antiquarisch ergänzt wurden. Diese Überlagerung unterschiedlicher Erwerbsphasen spricht gegen die Vorstellung eines homogenen Altbestandes.

Entscheidend ist jedoch weniger die exakte Herkunft einzelner Werke als ihre Funktion innerhalb des späteren Bestandes. Die Integration älterer historiographischer, genealogischer und reichsrechtlicher Drucke in die Bibliothek des 18. Jahrhunderts zeigt, dass diese Texte weiterhin als Referenz- und Autoritätswissen dienten und in neue Deutungs- und Nutzungskontexte überführt wurden.

Die Bibliothek des 18. Jahrhunderts erscheint daher weder als vollständig neu entstandener Bestand noch als ungebrochene Fortsetzung einer älteren Hausbibliothek. Sie ist vielmehr als historisch geschichteter Wissensraum zu verstehen, in dem sich Kontinuitäten und Brüche zugleich abbilden: ältere standes- und reichsbezogene Wissensformen werden mit neueren militärischen, diplomatischen und staatsrechtlichen Perspektiven verbunden und in einen veränderten funktionalen Zusammenhang gestellt.

Von der Ordnung der Herkunft zur Ordnung der Handlung

Die ältere Bestandsschicht unterscheidet sich deutlich von der späteren Offiziersbibliothek Christoph Daniel I (1679-1763) (siehe Zwei Bibliotheken–zwei Weltbilder). Während die frühen Werke vor allem Herkunft, Stand, Reichsordnung und historische Autorität thematisieren, zielt der Bestand des 18. Jahrhunderts stärker auf strategisches Denken, militärische Praxis, diplomatische Orientierung und politische Handlungskompetenz.

Damit lässt sich eine grundlegende Verschiebung beschreiben. Die ältere Wissensordnung war vor allem eine Ordnung der Legitimation: Sie fragte nach Herkunft, Rang, Recht und historischer Kontinuität. Die spätere Wissensordnung war stärker funktional: Sie fragte nach Strategie, Entscheidung, Raum, Kriegführung und Staatsraison.

Diese Entwicklung bedeutet keinen Bruch im Sinne einer vollständigen Ablösung, sondern eine Überlagerung. Die älteren Bücher blieben Teil des Bestandes und konnten weiterhin als Autoritäts- und Traditionsspeicher wirken. Zugleich wurden sie durch neue Bücher in einen veränderten Deutungszusammenhang gestellt. Aus der Adelsbibliothek als Speicher von Herkunft und Stand wurde schrittweise eine Offiziersbibliothek als Instrument politisch-militärischer Praxis.

Wissenschaftliche Einordnung

Die frühen Drucke der Bibliothek Angern sind daher nicht als bloße Antiquitäten zu verstehen. Ihr Quellenwert liegt gerade darin, dass sie eine ältere Schicht adeliger Wissenskultur sichtbar machen. Sie zeigen, dass die Bibliothek nicht ausschließlich aus dem Horizont des 18. Jahrhunderts erklärt werden kann, sondern auf Traditionslinien zurückgreift, die in die frühneuzeitliche Adels- und Reichskultur hineinreichen.

Der Reichstagsdruck von 1654 nimmt in diesem Zusammenhang eine Schlüsselstellung ein. Er verbindet politische Norm, Reichsverfassung und visuelle Herrschaftssymbolik. Zusammen mit genealogischen und historiographischen Werken des 16. Jahrhunderts belegt er eine Wissensform, die auf Ordnung, Recht und historischer Kontinuität beruhte.

Die spätere Bibliothek Christoph Daniel von der Schulenburgs transformierte diese ältere Wissensordnung, ohne sie vollständig zu ersetzen. Sie verband den Vorrat historischer und standesbezogener Autoritäten mit einem modernen, militärisch-politischen Lektürekanon. Gerade diese Verbindung macht den besonderen Quellenwert der Angerner Bibliothek aus.

Fazit

Die Bücher des 16. und frühen 17. Jahrhunderts bilden eine frühe, möglicherweise teilweise aus Familienbesitz stammende Bestandsschicht der Bibliothek Angern. Sie verweisen auf eine vormoderne Adelsbibliothek, deren zentrale Funktionen in genealogischer Selbstvergewisserung, historischer Orientierung und reichsrechtlicher Legitimation lagen.

Das gezeigte Werk zum Regensburger Reichstag von 1654 erweitert diese Perspektive um eine ausdrücklich politische und verfassungsrechtliche Dimension. Es steht für eine Ordnungsvorstellung, in der adelige Herrschaft innerhalb des Reiches durch Recht, Stand und korporative Zugehörigkeit legitimiert wurde.

Insgesamt erscheint die Bibliothek Angern damit als historisch geschichteter Wissensraum. Ihre älteren Drucke dokumentieren eine Wissensordnung der Herkunft und des Rechts; die späteren Bestände Christoph Daniel von der Schulenburgs überführen diese Tradition in eine Wissensordnung der Strategie, Handlung und politischen Praxis. Gerade in dieser Überlagerung liegt ihr besonderer wissenschaftlicher Wert.

Fritz I. von der Schulenburg (1350–1415) war der gemeinsame Stammvater aller drei Hauptlinien des sogenannten weißen Stamms des Hauses von der Schulenburg. Seine Lebenszeit fällt in eine Epoche tiefgreifender politischer und gesellschaftlicher Umbrüche im deutsch-römischen Reich.
Kaufmann, Lehnsträger und Burgherr in Angern. Werner V. von der Schulenburg gehört zu den frühesten namentlich bekannten Mitgliedern der Familie, die sich dauerhaft auf dem Gut Angern niederließen. Seine Bedeutung liegt nicht allein in seiner Funktion als Mitbelehnter mit der dortigen Burg, sondern vor allem in seiner Rolle als Vertreter eines Adels, der im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit zunehmend auch städtisch-wirtschaftliche Handlungsspielräume wahrnahm.
Hans XII. von der Schulenburg († 1625), Sohn des Busso VI. , gehört zu jenen Gliedern des Adelsgeschlechts von der Schulenburg , deren Leben exemplarisch für die Krisen und Konsolidierungsversuche niederadliger Gutsherrschaft im frühneuzeitlichen Brandenburg steht. Seine Biografie markiert eine Übergangsphase zwischen militärischer Karriere und ökonomischer Bedrängnis, zwischen adliger Repräsentation und realer finanzieller Überforderung.
Bernhard von der Schulenburg (1427–1469) wurde im Jahre 1448 mit seinen Brüdern Busso und Matthias durch Lehnbrief Erzbischofs Friedrich von Magdeburg zu rechten männlichen Lehen belehnt.
Ritter, kurbrandenburgischer Rat, Stiftshauptmann des Erzstifts Magdeburg, Begründer des älteren Angerner Zweigs. Busso I. entstammte der weißen Linie der Familie von der Schulenburg und war der älteste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (* um 1350, † 1415). Er wurde am 12. April 1414 noch als unmündig erwähnt, galt aber bereits am 15. April 1415 als mündig und war ab 6. August 1424 urkundlich als Ritter belegt. Sein Geburtsjahr lässt sich daher mit einiger Sicherheit auf um 1396 datieren.
Begründer der jüngeren Linie des weißen Stammes – Landeshauptmann der Altmark. Matthias I von der Schulenburg (geb. spätestens 1405 – † zwischen Februar und November 1477) war der jüngste Sohn des Ritters Fritz I von der Schulenburg (Nr. 56).
Bernhard XI. von der Schulenburg (*1475, † vor dem 15. Mai 1502) war ein altmärkischer Adliger des ausgehenden 15. Jahrhunderts und der bedeutendste Vertreter der jüngeren Linie des sogenannten weißen Stammes der Familie von der Schulenburg. Er war der älteste überlebende Sohn des Landeshauptmanns Matthias I. († um 1477) und der Anna von Alvensleben . Er war Herr auf Altenhausen , Angern und Beetzendorf .
Erbe des Ritterguts Angern, kaiserlicher Offizier und Begründer der Angerner Stammlinie. Alexander Friedrich Christoph von der Schulenburg (*5.8.1720, †1801) war der vierte Sohn Heinrich Hartwig I. Er trat das erstmals unter seinem Onkel Christoph Daniel auf die jüngeren Linie vereinigte Rittergut als Majorat an, das durch das Fideikommiss von 1762 gesichert worden war.
Ein früher Reformator, streitbarer Landadliger und Kriegsteilnehmer im Zeitalter der Konfessionalisierung. Als Sohn von Bernhard XI. von der Schulenburg und Enkel von Matthias I , des langjährigen Landeshauptmanns der Altmark, war er ein direkter Erbe der um 1485 befestigten Stellung in Altenhausen , Angern und Beetzendorf und setzte die jüngere Linie des weißen Stamms fort.
Jakob II. von der Schulenburg (*25.03.1515 in Beetzendorf, †1576 in Magdeburg). Leben, Kriegslaufbahn und Besitzpolitik eines altmärkischen Söldnerführers. Jakob II. zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des altmärkischen Adels im 16. Jahrhundert.
Daniel I. Reichsfreiherr von der Schulenburg (* 3. Juni 1538 in Altenhausen ; † 6. November 1594 in Angern ) (Nr. 312 in der Stammtafel) lebte in einer Zeit bedeutender politischer und wirtschaftlicher Umbrüche in der Altmark und im Erzstift Magdeburg . Am 29.09.1577 heiratete Daniel I. Ehrengard von Alten aus dem Hause Wilkenburg (* um 1556, † nach 1611). Aus dieser Verbindung gingen fünf Kinder hervor.
Henning III. von der Schulenburg (*1587, †01.09.1637) war der jüngste Sohn des Daniel I. von der Schulenburg und übernahm nach seinem Tod den Burghof in Angern. Er steht exemplarisch für die komplexe Rolle des niederen Adels im frühneuzeitlichen Brandenburg – zwischen dynastischer Kontinuität, territorialer Zersplitterung und finanzieller Prekarität.
Henning Christoph von der Schulenburg (* 1648 oder 1649 auf Angern , † 27.12.1683 in Staßfurt ) war ein kurbrandenburgischer Hauptmann. Als der älteste Sohn von Heinrich XI. von der Schulenburg (geb. 1621, gest. 1691) und Ilse Floria von der Knesebeck (geb. 1629, gest. 1712) erbte er nach dessen Tod die Güter Angern und Falkenberg .
Heinrich XI von der Schulenburg (* 06.09.1621 auf Angern , + 19.05.1691 in Kehnert ) war Sohn von Henning III. von der Schulenburg und übernahm nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) ein schwer verwüstetes und verschuldetes Erbe auf den Gütern Angern, Kehnert und Schricke. Die Verwüstungen dieses langen Konflikts hatten nicht nur das Land, sondern auch die wirtschaftliche und soziale Struktur Brandenburg‑Preußens nachhaltig erschüttert. In den Jahren nach 1648 begann ein langwieriger Wiederaufbauprozess, der von der Notwendigkeit geprägt war, feudale Strukturen aufzubrechen und zentralisierte, absolutistisch geprägte Verwaltungsinstitutionen zu etablieren – Entwicklungen, die auch den Grundstein für den späteren Aufstieg des preußischen Staates legten.
Christoph Daniel von der Schulenburg (*1679 in Angern, †1763 ebenda) wurde geboren inmitten einer Epoche dynastischer Spannungen im Heiligen Römischen Reich. Er zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten des brandenburgisch-preußischen Adels im 18. Jahrhundert. Sein Lebensweg vereint in exemplarischer Weise militärische Laufbahn , diplomatische Missionen und kulturelles Mäzenatentum .
Der letzte Erbe der alten Linie Angern. Heinrich Hartwig I. von der Schulenburg, Sohn von Henning Christoph , war der letzte bedeutende Vertreter der älteren Linie auf dem Rittergut Angern, ehe dieses durch seinen Bruder Christoph Daniel vollständig in der jüngeren Linie des weißen Stammes zusammengeführt wurde. Nach dem frühen Tod seines Vaters trat Heinrich Hartwig als Erbe des Burghofs hervor und bemühte sich in schwieriger Zeit um die wirtschaftliche Konsolidierung des Besitzes. Seine Rolle als Gutsherr, seine Teilnahme am savoyischen Militärdienst sowie seine familiären Verbindungen dokumentieren exemplarisch die Lebensrealität eines altmärkischen Adligen im Übergang vom Dreißigjährigen Krieg zur barocken Neuordnung der Gutswirtschaft.
Friedrich Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 10. Februar 1769 auf Angern; † 16. Mai 1821 in Magdeburg) ist Sohn des Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg .
Edo Friedrich Christoph Daniel , geb. 27.04.1816 in Angern, gest. 06.08.1904 in Angern, wurde 1821 dritter Fideikommissherr auf Angern. Edo war einziger Sohn des Magdeburger Regierungspräsidenten Friedrich Graf v.d. Schulenburg aus dessen zweiter Ehe mit der Tochter des Braunschweigischen Landdrosten, Auguste Luise Adolphine von Cramm. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm III. eine Patenstelle.
Friedrich Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 2. Januar 1843 in Angern; † 1921) war Sohn des Edo Friedrich Christoph Daniel (1816–1904) und der Helene, geb. von Schöning, die ihm ihr Tagebuch widmete. Bei seiner Taufe übernahm König Friedrich Wilhelm IV. die Patenstelle.
Sigurd Wilhelm Graf von der Schulenburg (* 1882; † 1956), Sohn des Friedrich Wilhelm Christoph Daniel (1843-1921) war der fünfte und letzte Fideikommissherr auf Angern. Bei seiner Taufe am 5. November 1882 übernahm Kaiser Wilhelm I. eine Patenstelle , wie auch bei seinem Vater, Großvater und Urgroßvater die damals regierenden preußischen Könige Taufpaten gewesen waren.
Kuno Wilhelm Christoph Daniel Graf von der Schulenburg (* 1923 in Magdeburg, † 1987 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Jurist und Mitglied der XXI. Generation der Familie von der Schulenburg. Kuno Wilhelm wurde als einziger Sohn von Sigurd-Wilhelm Graf von der Schulenburg geboren. 1
Angern

Angern, Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde. Heft 20, Berlin 2023 (ISBN: 978-3-910447-06-6).
Alexander Graf von der Schulenburg, Klaus-Henning von Krosigk, Sibylle Badstübner-Gröger.
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft e.V.
Umfang: 36 Seiten, 59 Abbildungen.