Im Jahr 1336 verzichtete Markgraf Ludwig I. von Brandenburg auf mehrere Ortschaften, darunter Angern, das fortan nicht mehr zur brandenburgischen Altmark, sondern zum Erzbistum Magdeburg gehörte. Damit erneuerte der Erzbischof die Belehnung der Markgrafen mit den erzbischöflichen Gütern in der Altmark, wobei Wolmirstedt, Alvensleben, Rogätz, Angern und die Grafschaft Billingshoch ausdrücklich als Besitzungen des Erzstifts Magdeburg anerkannt wurden. Für den Erzbischof und seine Nachfolger gingen damit alle Ansprüche auf Angern und andere nördlich der Ohre gelegene Ortschaften an das Erzstift Magdeburg über. Dies stellt zugleich die erste urkundliche Erwähnung des Ortes Angern dar.
Zur Sicherung seiner Ansprüche ließ Erzbischof Otto von Magdeburg im Jahr 1341 eine Wasserburg auf einer vermutlich künstlich angelegten Insel errichten. Ob es sich um einen Neubau handelte oder eine bestehende Anlage erweitert wurde, ist unklar, da bereits 1336 eine Burg in Angern erwähnt wird.
Die Wasserburg wechselte mehrfach den Besitzer. 1343 gehörte sie Gerlof von Brunhorcz. Ab 1363 war Lüdecke von Grieben Lehnsherr, ein Vasall derer von Grieben, der ihren Namen annahm. Im Jahr 1370 wurden Lüdecke von Grieben und die Söhne des Ritters Jakob von Eichendorff mit Angern belehnt.
Ab 1373 war Ritter Gebhard von Alvensleben Lehnsherr, der durch Überfälle auf Magdeburger Kaufleute auffiel. 1382 belagerten Magdeburger Bürger die Burg und erzwangen ihren Verkauf für 400 Mark Silber. Nach längeren Streitigkeiten wurde die Burg am 1. August 1384 an Erzbischof Albrecht IV. übergeben.
Historischer Kontext
Im 14. Jahrhundert befand sich die Altmark, eine historische Region im heutigen Sachsen-Anhalt, in einem Spannungsfeld zwischen verschiedenen Herrschaftsformen und territorialen Mächten. Zentral war die Auseinandersetzung zwischen den Markgrafen von Brandenburg und dem Erzbistum Magdeburg, die beide ihre Ansprüche und Einflussbereiche in dieser Grenzregion des Heiligen Römischen Reiches geltend machten.
Die Markgrafen von Brandenburg, eine bedeutende Territorialmacht im Nordosten Deutschlands, kontrollierten im frühen 14. Jahrhundert große Teile der Altmark. Gleichzeitig besaßen die Erzbischöfe von Magdeburg umfangreiche geistliche und weltliche Herrschaftsrechte in der Region, die sie kontinuierlich auszubauen suchten. Diese Konkurrenz führte zu politischen Verhandlungen, Besitzwechseln und oft auch zu Konflikten um die Kontrolle wichtiger Ortschaften und Burgen (vgl. Dehio 2002; Grimm 1958).
Ein bedeutender Wendepunkt war das Jahr 1336, als Markgraf Ludwig I. von Brandenburg auf mehrere Ortschaften, darunter Angern, verzichtete. Durch diesen Verzicht ging Angern formal an das Erzstift Magdeburg über, das damit seine territoriale Macht in der Altmark konsolidierte. Die Belehnung der Markgrafen mit erzbischöflichen Gütern wurde erneuert, jedoch mit der ausdrücklichen Anerkennung der Zugehörigkeit wichtiger Orte wie Angern, Wolmirstedt und Rogätz zum Erzbistum (Gutsarchiv Angern, Rep. H Nr. 444).
Diese politischen Veränderungen spiegelten sich auch in der militärischen Infrastruktur wider. Um seine Ansprüche zu sichern und die Verwaltung zu stärken, ließ Erzbischof Otto von Magdeburg im Jahr 1341 eine Wasserburg in Angern errichten. Wasserburgen waren ein charakteristischer Typ von Niederungsburgen, die sich durch künstlich angelegte Inseln und umlaufende Wassergräben auszeichneten. Sie dienten als Verteidigungsanlagen, Verwaltungssitze und Symbole territorialer Macht (vgl. Zeune 1994; Wäscher 1962).
Die politische Konstellation und die daraus resultierende Bautätigkeit in Angern sind exemplarisch für die wechselvollen Machtverhältnisse im Nordosten des Heiligen Römischen Reiches im Spätmittelalter. Das Zusammenspiel von geistlicher und weltlicher Herrschaft prägte die Region nachhaltig und legte den Grundstein für die weitere Entwicklung der Altmark bis in die Frühe Neuzeit.
Urkundliche Ersterwähnung und territorialer Übergang Angerns (1336)
Die erste gesicherte urkundliche Erwähnung des Ortes Angern datiert auf das Jahr 1336 und ist eng mit einem bedeutenden territorialpolitischen Vorgang verbunden. In jenem Jahr verzichtete Markgraf Ludwig I. von Brandenburg auf mehrere Ortschaften, darunter Angern, die fortan nicht mehr zur brandenburgischen Altmark, sondern zum Erzbistum Magdeburg gehörten. Dieses Ereignis markiert nicht nur einen politischen Wendepunkt, sondern auch den Beginn einer neuen Herrschaftsphase für Angern innerhalb der erzbischöflichen Machtstruktur.
Mit dem Verzicht wurden die Rechte an Angern und anderen nördlich der Ohre gelegenen Orten offiziell dem Erzstift Magdeburg übertragen. Zugleich erneuerte der Erzbischof die Belehnung der Markgrafen mit den erzbischöflichen Gütern in der Altmark, wobei die genannten Ortschaften ausdrücklich als Besitzungen des Erzstifts anerkannt wurden (Gutsarchiv Angern, Rep. H Nr. 444). Diese Vereinbarung führte zu einer klaren Abgrenzung der territorialen Zuständigkeiten und regelte die Verhältnisse zwischen geistlicher und weltlicher Obrigkeit.
Der Übergang bedeutete für Angern nicht nur eine administrative Neuordnung, sondern auch eine veränderte politische Einbindung. Das Erzstift Magdeburg war ein bedeutender geistlicher und weltlicher Machtfaktor im Heiligen Römischen Reich, der seine Herrschaft mit einem ausgeprägten Verwaltungs- und Wehrsystem sicherte. Die Integration Angerns in diese Struktur beeinflusste maßgeblich die weitere Entwicklung der Ortschaft und die Errichtung der späteren Wasserburg. Die Urkunde von 1336 stellt daher einen zentralen Ankerpunkt in der Geschichte Angerns dar, der den Ort erstmals in den überregionalen Machtkontext des 14. Jahrhunderts einbettet und Grundlage für spätere bauliche und politische Entwicklungen bildet.
Quellen
-
Gutsarchiv Angern, Rep. H Nr. 444: Verzichtsurkunde Ludwigs I. von Brandenburg und Belehnung durch das Erzstift Magdeburg
-
Dehio, Georg (2002): Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler. Sachsen-Anhalt I. München/Berlin.
-
Grimm, Paul (1958): Die vor- und frühgeschichtlichen Burgwälle der Bezirke Halle und Magdeburg. Berlin.
-
Zeune, Johannes (1994): Burgtypen in Mitteleuropa.
-
Wäscher, Hermann (1962): Feudalburgen in den Bezirken Halle und Magdeburg, Bd. 1. Berlin.