Der Zwischenraum zwischen Palasgewölbe und Ringmauer in der Burg Angern – Bauarchäologische Analyse und funktionale Deutung
Im Bereich der Hauptburg der Burg Angern ist zwischen dem nördlichsten erhaltenen Tonnengewölbe des Palas und der nördlichen Ringmauer ein etwa 4 Meter breiter Zwischenraum nachweisbar. Dieser Bereich ist weder unterkellert noch überwölbt und stellt damit eine strukturelle Besonderheit innerhalb der Anlage dar.
Baulicher Befund
Das nördliche Palasgewölbe endet deutlich vor der nördlichen Außenmauer der Hauptburg. In der dazwischenliegenden Zone sind weder Maueranschlüsse noch Fundamentreste oder Spuren einer baulichen Fortsetzung des Gewölbes erkennbar.
Ebenso fehlen Hinweise auf Öffnungen, Schächte oder direkte Zugänge zwischen Gewölberaum und Zwischenzone. Auf Grundlage des derzeitigen Befundes ist daher keine funktionale Verbindung zwischen beiden Bereichen nachweisbar.
Bauanalytische Einordnung
Die Breite des Zwischenraums übersteigt die typische Mauerstärke hochmittelalterlicher Ringmauern deutlich. Der Bereich ist daher nicht als Bestandteil der eigentlichen Ringmauer zu interpretieren, sondern als eigenständige Zone innerhalb der Hauptburg. Die Einordnung basiert sowohl auf den vorhandenen Baustrukturen als auch auf dem Fehlen zu erwartender konstruktiver Elemente (Negativbefund).
Funktionale Deutung
Für die Nutzung des Zwischenraums lassen sich mehrere Interpretationsansätze formulieren, die sich aus der baulichen Situation ableiten lassen:
- Erschließungszone: Der Bereich könnte als ebenerdiger Gang entlang der Ringmauer gedient haben, möglicherweise in offener oder leicht überdachter Bauweise.
- Baulicher Pufferraum: Die Freihaltung eines Abstandes zwischen Wohnbau und Ringmauer könnte der Reduktion baulicher oder mechanischer Einwirkungen gedient haben.
- Nicht unterkellerter Oberbau: Es ist möglich, dass sich über dem Bereich ein Baukörper aus Holz oder Fachwerk befand, der keine dauerhaft nachweisbaren archäologischen Spuren hinterlassen hat.
Eine eindeutige funktionale Zuordnung ist auf Grundlage der derzeitigen Befundlage nicht möglich. Gemeinsam ist den genannten Interpretationen, dass der Bereich nicht integraler Bestandteil der gewölbten Palasstruktur war.
Abgrenzung gegenüber den Gewölberäumen
Der Zwischenraum weist keine nachweisbare Verbindung zu den Gewölberäumen auf. Eine Nutzung als Licht- oder Belüftungshof erscheint daher wenig wahrscheinlich. Ebenso lässt sich keine gemeinsame funktionale Nutzung beider Bereiche belegen.
Südlicher Anschlussbereich
Auch im südlichen Bereich der Hauptburg sind Hinweise auf eine vergleichbare strukturelle Offenheit erkennbar. Die fehlende Unterkellerung und die Distanz zwischen Palas und Ringmauer können darauf hindeuten, dass solche Zonen bewusst freigehalten oder nur leicht überbaut wurden
Verbindung zur Turminsel
Zwischen dem südlichen Palasbereich und der Turminsel verlief die südöstliche Ringmauer der Hauptburg, die eine direkte Verbindung ausschloss. Eine Erschließung der Turminsel konnte daher nur über eine Brückenkonstruktion erfolgen.
Ein ebenerdiger Zugang zum Bergfried selbst ist aufgrund des baulichen Befundes nicht nachweisbar. Der Zugang zur Turminsel dürfte daher über eine Brücke erfolgt sein, die in ein höher gelegenes Geschoss oder in den Innenbereich der Turminsel führte. Die genaue Lage dieser Verbindung ist nicht bestimmbar. Eine Ausführung in Holzbauweise erscheint vor dem Hintergrund fehlender baulicher Reste plausibel.
Fazit
Der Zwischenraum zwischen Palasgewölbe und Ringmauer stellt auf Grundlage der derzeitigen Befunde ein eigenständiges architektonisches Element dar, das nicht Teil der eigentlichen Palasstruktur war.
Die bauliche Trennung sowie das Fehlen konstruktiver Verbindungen sprechen für eine Nutzung als funktionale Zwischenzone. Die konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch unklar.
Insgesamt deutet der Befund darauf hin, dass die Hauptburg nicht vollständig überbaut war, sondern durch offene oder nur leicht genutzte Randbereiche ergänzt wurde. Diese Interpretation fügt sich in das Gesamtbild einer funktional differenzierten Burganlage ein.